Methodik

Jede Zahl auf Spardose soll nachrechenbar sein. Hier stehen die Formeln hinter den Rechnern, die gesetzlichen Konstanten mit Stand und Quelle, die Grenzen der Modelle — und die Kriterien, nach denen unsere Vergleiche entstehen.

Grundprinzipien

Alles rechnet lokal. Die Rechenlogik läuft vollständig in deinem Browser: keine Kurs- oder Steuerabfragen an Server, keine Übertragung deiner Eingaben. Die Seitenaufrufe selbst messen wir cookielos und ohne personenbezogene Auswertung; über „Teilen“ erzeugte Links enthalten die eingegebenen Werte.

Modellrechnungen, keine Beratung. Die Rechner arbeiten mit vereinfachten, offengelegten Annahmen (konstante Rendite, Durchschnittssätze, keine Sonderfälle). Sie geben Orientierung — für Entscheidungen mit Tragweite gehört eine individuelle Beratung dazu.

Jahresstand 2026. Steuer-, Sozialversicherungs- und Rentenkonstanten entsprechen dem Rechtsstand 2026 und werden zum Jahreswechsel aktualisiert (siehe Änderungsprotokoll).

Sparen & Zinsen

Zinseszins (Einmalanlage)

Endkapital = K · (1 + p/m)^(m·n)   — m Gutschriften pro Jahr, n Jahre

Sparplan (monatliche Rate, vorschüssig)

i = p/12 ·  Endkapital = R · ((1+i)^n − 1)/i · (1+i) + Start · (1+i)^n

Tagesgeld (taggenau)

Zinsen = K · p · Tage/365   (act/365, ohne Zinseszins)

Entnahmeplan

Monatszins i = p/12; Entnahme nachschüssig. Reichweite n aus K·i < E: n = −ln(1 − K·i/E) / ln(1+i)   — sonst reicht das Kapital dauerhaft

Der Entnahmerechner simuliert zusätzlich monatlich mit optionaler Inflationsanpassung der Entnahme und vereinfachter Kapitalertragsteuer (26,375 %) auf den Renditeanteil jeder Entnahme.

Rendite (CAGR) und Kaufkraft

CAGR = (Endwert/Anfangswert)^(1/Jahre) − 1 ·  Kaufkraft = Betrag / (1+Inflation)^Jahre

Kredit & Finanzierung

Annuitätendarlehen

i = Sollzins/12; n = Jahre·12 ·  Rate = K · i / (1 − (1+i)^−n) Effektivzins ≈ (1+i)^12 − 1

Baufinanzierung: anfängliche Tilgung bestimmt die Rate (Rate = K·(Sollzins+Tilgung)/12); Sondertilgungen fließen jährlich ein. Verzugs- und Dispozinsen rechnen taggenau (act/365) ohne Zinseszins.

Steuern & Sozialabgaben (Modell 2026)

Einkommensteuer (§ 32a EStG 2026)

zvE ≤ 12.348: 0 bis 17.799: y = (zvE−12.348)/10⁴; ESt = (914,51·y + 1.400)·y bis 69.878: z = (zvE−17.799)/10⁴; ESt = (173,10·z + 2.397)·z + 1.034,87 bis 277.825: 0,42·zvE − 11.135,63 ·  darüber: 0,45·zvE − 19.470,38

Solidaritätszuschlag: 5,5 % der ESt oberhalb der Freigrenze von 20.350 € (Einzelveranlagung) bzw. 40.700 € (Zusammenveranlagung), vereinfacht ohne Milderungszone. Kirchensteuer: 8 %/9 % der ESt, ohne Kappung.

Sozialversicherung 2026 (Arbeitnehmer-Anteil)

KV 14,6 % + Zusatzbeitrag Ø 2,9 % (je zur Hälfte) · PV 3,6 % (hälftig; +0,6 %-Punkte kinderlos) RV 18,6 % · AV 2,6 % (je zur Hälfte) BBG KV/PV: 5.812,50 €/Monat · BBG RV/AV: 8.450 €/Monat

Brutto-Netto rechnet vereinfacht: zvE = Jahresbrutto − Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 €) − SV-Anteil, darauf § 32a. Ohne Steuerklassen-Feinheiten, Kinderfreibeträge oder Lohnsteuer-Jahresausgleich.

Kapitalerträge

Abgeltungsteuer 25 % + Soli 5,5 %; Kirchensteuer mindert die Bemessungsgrundlage: Steuer = steuerpflichtig · 0,25/(1 + KiSt·0,25) ·  Sparer-Pauschbetrag 1.000 € Vorabpauschale: Basisertrag = Fondswert · 3,20 % · 0,7 (Basiszins 2026)

Rente & Altersvorsorge (Werte 2026)

Entgeltpunkte/Jahr = Jahresbrutto / 51.944 € (vorläufiges Durchschnittsentgelt 2026) Bruttorente = Punkte · 42,52 € (Rentenwert ab 1.7.2026) · Zugangsfaktor Zugangsfaktor: −0,3 %/Monat vorzeitig · +0,5 %/Monat bei Aufschub

Rentenlücke: Kapitalbedarf als Barwert einer nachschüssigen Monatsrente über die Rentendauer; daraus die nötige vorschüssige Sparrate bis zum Renteneintritt. Das Altersvorsorgedepot rechnet mit dem Fördermodell ab 1.1.2027 (Zulage: 50 % auf die ersten 360 € Eigenbeitrag, 25 % darüber bis 1.800 € — max. 540 €/Jahr; Kinderzulage 300 €; nachgelagerte Besteuerung mit 30 % Teilfreistellung).

Arbeit, Alltag, Krypto

Minijob-Grenze 2026: 603 €/Monat (gekoppelt an den Mindestlohn von 13,90 €/h). Krankengeld: 70 % vom Brutto, gedeckelt auf 90 % vom Netto, abzüglich ca. 12 % SV-Anteil. ALG I: 60 %/67 % des pauschalierten Leistungsentgelts. Krypto-Rechner nutzen feste Umrechnungen (1 BTC = 100.000.000 Satoshi); Kurse gibst du selbst ein — wir fragen keine Börsen ab.

Grenzen der Modelle

Konstante Renditen glätten reale Schwankungen (Renditereihenfolge-Risiko!); Steuer- und SV-Modelle nutzen Durchschnittssätze statt individueller Merkmale (Steuerklasse, Kasse, Kirchensteuer-Kappung, Freibeträge); Renten-Prognosen hängen an künftigen, heute unbekannten Anpassungen. Behandle jedes Ergebnis als Größenordnung, nicht als Zusage.

So vergleichen wir

Recherche, kein Test. Wir eröffnen keine Konten und führen keine eigenen Messungen durch. Unsere Vergleiche werten öffentlich zugängliche Angaben aus — Preis- und Leistungsverzeichnisse, Konditionsseiten und Geschäftsbedingungen der Anbieter. Wo eine Angabe nur aus zweiter Hand vorliegt oder noch nicht gegen die Primärquelle geprüft ist, halten wir das im Quellenprotokoll fest, statt sie als gesichert darzustellen.

Kriterien zuerst. Jeder Vergleich legt seine Gewichtung offen (auf der Vergleichsseite selbst) — festgelegt, bevor Anbieter bewertet werden. Die Empfehlung ist das Angebot mit der besten Gesamtnote, nicht das mit der höchsten Provision. Verglichen wird eine ausgewählte Marktstichprobe, nicht der vollständige Markt.

Partnerlinks ändern nichts. Mit „Partnerlink“ gekennzeichnete Links können uns eine Provision einbringen. Reihenfolge, Noten und Texte entstehen davon unabhängig; Anbieter können sich weder einkaufen noch Bewertungen beeinflussen.

Monatliche Pflege. Jeder Vergleich trägt ein Stand-Datum; Konditionen werden monatlich anhand der offiziellen Anbieterseiten geprüft. Solange ein Anbieter kein Partnerprogramm mit uns hat, verlinken wir ihn direkt und provisionsfrei („Direktlink“).

Unser Aktualisierungsversprechen

Wenn dir trotzdem eine veraltete Zahl auffällt: Schreib uns an kontakt@spardose.io — wir prüfen den Hinweis und ziehen die Zahl nach.

Änderungsprotokoll

Quellen der Konstanten

BMF: Steueränderungen 2026 · § 32a EStG · Bundesregierung: Beitragsbemessungsgrenzen 2026 · Deutsche Rentenversicherung: Änderungen 2026 · Minijob-Zentrale · BMF: Basiszins Vorabpauschale 2026