Minijob Rechner
Prüfe, ob dein Verdienst in der Minijob-Grenze bleibt und wie viele Stunden möglich sind.
Deine Angaben
Modellrechnung ohne Gewähr — keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Annahme: Minijob-Grenze 603 €/Monat (Stand 2026).
Der Minijob-Rechner prüft, ob dein Verdienst innerhalb der Geringfügigkeitsgrenze von 603 € pro Monat bleibt (Stand 2026) — und wie viele Arbeitsstunden bei deinem Stundenlohn maximal möglich sind.
So rechnet der Minijob Rechner
Die Grenze ist dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt und liegt 2026 bei 603 € im Monat (7.236 € im Jahr). Der Rechner vergleicht deinen Monatslohn damit und teilt die Grenze durch deinen Stundenlohn: maximale Stunden = 603 ÷ Stundenlohn.
Nicht modelliert sind die Details des Beschäftigungsrechts: gelegentliches unvorhersehbares Überschreiten, der Übergangsbereich (Midijob) ab 603,01 € mit reduzierten Beiträgen sowie die Pauschalabgaben des Arbeitgebers. Für Minijobber selbst ist der Verdienst brutto = netto — bis auf den (abwählbaren) Eigenanteil zur Rentenversicherung.
Beim Mindestlohn-nahen Stundenlohn von 14 € sind maximal 43 Stunden im Monat drin (603 ÷ 14 = 43,07) — etwa 10 Stunden pro Woche. Wer mehr arbeitet, rutscht in den Midijob.
Häufige Fragen
›Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026?
603 € im Monat bzw. 7.236 € im Jahr. Sie steigt automatisch mit dem Mindestlohn (2026: 13,90 €/Stunde) — so bleiben beim Mindestlohn stets rund 10 Wochenstunden möglich.
›Was passiert, wenn ich über die Grenze komme?
Ab 603,01 € beginnt der Übergangsbereich (Midijob) bis 2.000 €: Du wirst voll sozialversicherungspflichtig, zahlst aber reduzierte Arbeitnehmerbeiträge. Ein gelegentliches, unvorhersehbares Überschreiten (bis zu zweimal im Jahr) ist unschädlich.
›Ist ein Minijob wirklich brutto gleich netto?
Fast: Der Arbeitgeber zahlt Pauschalabgaben, du selbst nur den Eigenanteil zur Rentenversicherung (3,6 %) — von dem du dich befreien lassen kannst. Die Befreiung kostet allerdings Rentenpunkte und Ansprüche.
›Darf ich mehrere Minijobs haben?
Neben einer Hauptbeschäftigung nur einen; mehrere Minijobs ohne Hauptjob werden zusammengerechnet — überschreitet die Summe 603 €, werden alle versicherungspflichtig.