Abgeltungssteuer Rechner

Berechne die Abgeltungsteuer auf deine Kapitalerträge — mit Freibetrag, Soli und Kirchensteuer.

Deine Angaben

€
€
Deine Steuer auf Kapitalerträge
Steuerpflichtige Erträge2.000,00 €
Abgeltungsteuer (25 %)500,00 €
Solidaritätszuschlag27,50 €
Kirchensteuer0,00 €
Steuer gesamt527,50 €
Netto nach Steuern2.472,50 €
Netto: 2.472,50 € (82 %)Abgeltungsteuer: 500,00 € (17 %)Soli & Kirchensteuer: 27,50 € (1 %)3.000,00 €Kapitalerträge
  • Netto2.472,50 €82 %
  • Abgeltungsteuer500,00 €17 %
  • Soli & Kirchensteuer27,50 €1 %

Modellrechnung ohne Gewähr — keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Annahme: Sparer-Pauschbetrag mindert die Erträge; bei Kirchensteuer sinkt die Bemessungsgrundlage (§ 32d EStG). Modell 2026.

Modellstand und Quellen

Version 2026-09-29.1. Annahmen und Rechenweg siehe Beschreibung. Die Quellen erläutern die genannten Grundlagen. Sie bestätigen keine Renditeprognose und keine Prüfung aller Sonderfälle; maßgeblich bleiben die beschriebenen Modellgrenzen.

Eigene Modellbeschreibung und Annahmen

§ 32d EStG – Kapitalertragsteuertarif

§ 20 EStG – Kapitalerträge und Sparer-Pauschbetrag

Lokaler Szenarienvergleich

Speichere bis zu drei Momentaufnahmen, etwa Basisfall, konservativ und optimistisch. Ändere dazwischen die Eingaben. Die Momentaufnahmen werden nicht automatisch neu berechnet.

Nächster Schritt

Der Abgeltungsteuer-Rechner zeigt, was von Kapitalerträgen — Zinsen, Dividenden, Kursgewinnen — nach Steuern übrig bleibt: 25 % Abgeltungsteuer plus 5,5 % Soli darauf, optional Kirchensteuer, nach Abzug des Sparer-Pauschbetrags.

So rechnet der Abgeltungssteuer Rechner

Zuerst mindert der Sparer-Pauschbetrag (1.000 € pro Person, 2.000 € bei Zusammenveranlagung — dann als Freibetrag eintragen) die Erträge. Auf den Rest fallen 25 % Abgeltungsteuer und darauf 5,5 % Solidaritätszuschlag an — zusammen 26,375 %. Für den Soli auf Kapitalerträge gilt keine Freigrenze; die 20.350-€-Grenze betrifft nur die Einkommensteuer.

Bei Kirchensteuer rechnet der Rechner die Minderung nach § 32d Abs. 1 EStG korrekt ein: Die Abgeltungsteuer sinkt auf 25 ÷ (1 + Kirchensteuersatz × 0,25) Prozent — bei 9 % Kirchensteuer also auf 24,45 %. Teilfreistellung für Fonds (30 % bei Aktienfonds) und die Vorabpauschale sind bewusst nicht enthalten; dafür gibt es den ETF-Freibetrag- und den Vorabpauschale-Rechner.

BEISPIELRECHNUNG

3.000 € Kapitalerträge minus 1.000 € Sparer-Pauschbetrag ergeben 2.000 € steuerpflichtig: 500 € Abgeltungsteuer plus 27,50 € Soli — 527,50 € gesamt, es bleiben 2.472,50 € netto.

Häufige Fragen

›Wie hoch ist die Abgeltungsteuer insgesamt?

25 % plus Solidaritätszuschlag ergibt 26,375 % der steuerpflichtigen Erträge; mit 8 % Kirchensteuer sind es 27,82 %, mit 9 % rund 27,99 %. Die Bank behält alles automatisch ein.

›Wie bleibt der Sparer-Pauschbetrag steuerfrei?

Nur mit einem Freistellungsauftrag bei der Bank — sonst wird ab dem ersten Euro einbehalten und du musst dir die Steuer über die Anlage KAP zurückholen. Wie du den Pauschbetrag optimal verteilst und füllst, zeigt unser Ratgeber zum Sparerpauschbetrag.

›Was ist die Günstigerprüfung?

Liegt dein persönlicher Steuersatz unter 25 % — etwa bei geringem Einkommen oder in der Rente —, kannst du in der Steuererklärung beantragen, Kapitalerträge zum niedrigeren Tarif zu versteuern. Das Finanzamt wendet automatisch die günstigere Variante an.

›Gilt für ETFs etwas Besonderes?

Ja: Bei Aktienfonds sind 30 % der Erträge teilfreigestellt, effektiv werden also nur 70 % besteuert — und thesaurierende Fonds erzeugen jährlich eine Vorabpauschale. Beides rechnen die spezialisierten Rechner (ETF-Freibetrag, Vorabpauschale) durch.

Softwarestand 2026-09-29.1. Fachliche Annahmen stehen beim jeweiligen Rechner; dieses Datum bescheinigt keine vollständige rechtliche Prüfung aller Modelle. Modellrechnung ohne Gewähr, keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. So rechnen wir.