Mehrwertsteuer
Rechne Beträge zwischen Netto und Brutto um — mit 19 % oder 7 %.
Deine Angaben
- Netto100,00 €
- Mehrwertsteuer19,00 €
Modellrechnung ohne Gewähr — keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Annahme: Umsatzsteuersätze 19 % (Regelsatz) bzw. 7 % (ermäßigt).
Modellstand und Quellen
Version 2026-09-29.1. Annahmen und Rechenweg siehe Beschreibung. Die Quellen erläutern die genannten Grundlagen. Sie bestätigen keine Renditeprognose und keine Prüfung aller Sonderfälle; maßgeblich bleiben die beschriebenen Modellgrenzen.
Lokaler Szenarienvergleich
Speichere bis zu drei Momentaufnahmen, etwa Basisfall, konservativ und optimistisch. Ändere dazwischen die Eingaben. Die Momentaufnahmen werden nicht automatisch neu berechnet.
Der Mehrwertsteuer-Rechner rechnet Netto- und Bruttobeträge ineinander um — mit dem Regelsatz von 19 % oder dem ermäßigten Satz von 7 %. Netto, Steuerbetrag und Brutto stehen auf einen Blick nebeneinander.
So rechnet der Mehrwertsteuer
Netto → Brutto: Mehrwertsteuer = Netto × Steuersatz, Brutto = Netto + Mehrwertsteuer. Brutto → Netto (Herausrechnen): Netto = Brutto ÷ 1,19 bzw. ÷ 1,07. Der häufigste Fehler ist, stattdessen 19 % vom Bruttopreis abzuziehen — das ergibt einen zu kleinen Nettobetrag.
Der Regelsatz von 19 % gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen, der ermäßigte Satz von 7 % unter anderem für Grundnahrungsmittel, Bücher, Presse und den ÖPNV. Sonderfälle wie Steuerbefreiungen, Reverse-Charge oder die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) bildet der Rechner nicht ab.
250 € netto plus 19 % ergeben 47,50 € Mehrwertsteuer und 297,50 € brutto. Umgekehrt stecken in 119 € brutto genau 100 € netto und 19 € Steuer.
Häufige Fragen
›Wie rechne ich die Mehrwertsteuer aus einem Bruttopreis heraus?
Durch 1,19 teilen (bzw. 1,07 beim ermäßigten Satz). Beispiel: 200 € brutto ÷ 1,19 = 168,07 € netto; enthalten sind 31,93 € Steuer — nicht 38 €, wie die falsche Rechnung „19 % von 200“ ergäbe.
›Wann gelten 7 % statt 19 %?
Für die in Anlage 2 zum UStG gelisteten Umsätze — vor allem Grundnahrungsmittel, Bücher und Presse, ÖPNV-Tickets und viele Kulturangebote. Speisen in der Gastronomie liegen seit dem 01.01.2026 dauerhaft beim ermäßigten Satz von 7 %; Getränke bleiben bei 19 %.
›Ist Mehrwertsteuer dasselbe wie Umsatzsteuer?
Im Ergebnis ja: „Umsatzsteuer“ ist der Gesetzesbegriff (UStG), „Mehrwertsteuer“ die umgangssprachliche Bezeichnung. Auf Rechnungen sind beide üblich und meinen denselben Steuerbetrag.
Softwarestand 2026-09-29.1. Fachliche Annahmen stehen beim jeweiligen Rechner; dieses Datum bescheinigt keine vollständige rechtliche Prüfung aller Modelle. Modellrechnung ohne Gewähr, keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. So rechnen wir.