Brutto-Netto-Rechner
Rechne dein Bruttogehalt in dein Netto um — mit Aufschlüsselung aller Abzüge.
Deine Angaben
- Netto2.363,50 €68 %
- Steuern396,25 €11 %
- Krankenversicherung306,25 €9 %
- Pflegeversicherung63,00 €2 %
- Renten- & Arbeitslosenvers.371,00 €11 %
Modellrechnung ohne Gewähr — keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Annahme: Vereinfachtes Modell 2026 ohne Steuerklassen-Feinheiten, Kinderfreibeträge oder Lohnsteuer-Jahresausgleich.
Modellstand und Quellen
Version 2026-09-29.1. Annahmen und Rechenweg siehe Beschreibung. Die Quellen erläutern die genannten Grundlagen. Sie bestätigen keine Renditeprognose und keine Prüfung aller Sonderfälle; maßgeblich bleiben die beschriebenen Modellgrenzen.
Eigene Modellbeschreibung und Annahmen
§ 32a EStG – Einkommensteuertarif
Lokaler Szenarienvergleich
Speichere bis zu drei Momentaufnahmen, etwa Basisfall, konservativ und optimistisch. Ändere dazwischen die Eingaben. Die Momentaufnahmen werden nicht automatisch neu berechnet.
Der Brutto-Netto-Rechner zeigt, was von deinem Bruttogehalt 2026 nach Steuern und Sozialabgaben übrig bleibt — aufgeschlüsselt nach Lohnsteuer, Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Er rechnet mit dem Einkommensteuertarif 2026 (§ 32a EStG) und den Beitragssätzen und Bemessungsgrenzen dieses Jahres.
So rechnet der Brutto-Netto-Rechner
Zuerst die Sozialversicherung: Vom Monatsbrutto gehen als Arbeitnehmeranteil 8,75 % Krankenversicherung (14,6 % allgemeiner Satz plus 2,9 % durchschnittlicher Zusatzbeitrag, je zur Hälfte), 1,8 % Pflegeversicherung (2,4 % für Kinderlose), 9,3 % Rentenversicherung und 1,3 % Arbeitslosenversicherung ab. Oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen — 5.812,50 €/Monat für Kranken- und Pflegeversicherung, 8.450 €/Monat für Renten- und Arbeitslosenversicherung — bleibt der darüberliegende Gehaltsteil beitragsfrei.
Für die Lohnsteuer zieht der Rechner vom Jahresbrutto den Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 €) und die Sozialversicherungsbeiträge ab und wendet auf das Ergebnis den Tarif nach § 32a EStG an: Bis zum Grundfreibetrag von 12.348 € fällt keine Steuer an, danach steigt der Satz progressiv von 14 % bis 42 % (ab 69.879 € zu versteuerndem Einkommen) bzw. 45 % (ab 277.826 €). Der Solidaritätszuschlag (5,5 % der Steuer) greift erst oberhalb der Freigrenze von 20.350 € Jahressteuer; Kirchensteuer kannst du mit 8 % oder 9 % zuschalten.
Das Modell ist bewusst vereinfacht: keine Steuerklassen-Feinheiten, keine Kinderfreibeträge, kein Lohnsteuerjahresausgleich, gesetzliche Krankenversicherung mit Durchschnitts-Zusatzbeitrag. Für Angestellte in Steuerklasse I/IV ohne Freibeträge liegt das Ergebnis nah an der Gehaltsabrechnung.
Bei 3.500 € Brutto im Monat (keine Kirchensteuer, mit Kindern) gehen 740,25 € an die Sozialversicherung und rund 396 € Lohnsteuer ab — es bleiben etwa 2.363 € netto. Solidaritätszuschlag fällt bei diesem Gehalt nicht an.
Häufige Fragen
›Wie viel Netto bleibt 2026 von 3.500 € brutto?
Ohne Kirchensteuer und mit Kindern rund 2.363 € im Monat: 740,25 € Sozialabgaben (21,15 % vom Brutto) plus etwa 396 € Lohnsteuer. Kinderlose zahlen durch den Pflegezuschlag 21 € mehr.
›Warum fragt der Rechner keine Steuerklasse ab?
Die Steuerklasse steuert nur, wie viel Lohnsteuer monatlich vorab einbehalten wird — die tatsächliche Jahressteuer ergibt sich für alle aus dem Tarif in § 32a EStG, mit dem auch dieser Rechner arbeitet. Das Ergebnis entspricht Steuerklasse I/IV ohne eingetragene Freibeträge.
›Ab wann zahle ich Solidaritätszuschlag?
Erst wenn deine Einkommensteuer über der Freigrenze von 20.350 € im Jahr liegt (Zusammenveranlagte: 40.700 €) — das erreichen Alleinstehende erst mit einem Jahresbrutto von grob 90.000 € aufwärts. Darunter beträgt der Soli 0 €.
›Welche Abzüge sind 2026 am größten?
Bei kleinen und mittleren Gehältern die Sozialversicherung: zusammen 21,15 % vom Brutto (bis zu den Bemessungsgrenzen) — mehr als die Lohnsteuer. Erst bei höheren Einkommen überholt die Steuer die Sozialabgaben.
Softwarestand 2026-09-29.1. Fachliche Annahmen stehen beim jeweiligen Rechner; dieses Datum bescheinigt keine vollständige rechtliche Prüfung aller Modelle. Modellrechnung ohne Gewähr, keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. So rechnen wir.