Einkommensteuer-Rechner

Berechne deine Einkommensteuer inklusive Soli und Kirchensteuer — mit Durchschnitts- und Grenzsteuersatz.

Deine Angaben

€/Jahr
Deine Steuerlast
Einkommensteuer8.835,00 €
Solidaritätszuschlag0,00 €
Kirchensteuer0,00 €
Steuern gesamt8.835,00 €
Einordnung
Netto nach Steuern36.165,00 €
Durchschnittssteuersatz19,63 %
Grenzsteuersatz33,39 %
Netto: 36.165,00 € (80 %)Einkommensteuer: 8.835,00 € (20 %)45.000,00 €zvE
  • Netto36.165,00 €80 %
  • Einkommensteuer8.835,00 €20 %

Modellrechnung ohne Gewähr — keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Annahme: § 32a EStG, Tarif 2026; Zusammenveranlagung als Splittingverfahren (§ 32a Abs. 5); Soli mit Freigrenze 20.350 € / 40.700 € und Milderungszone nach § 4 SolzG. Modell 2026.

Modellstand und Quellen

Version 2026-09-29.1. Annahmen und Rechenweg siehe Beschreibung. Die Quellen erläutern die genannten Grundlagen. Sie bestätigen keine Renditeprognose und keine Prüfung aller Sonderfälle; maßgeblich bleiben die beschriebenen Modellgrenzen.

Eigene Modellbeschreibung und Annahmen

§ 32a EStG – Einkommensteuertarif

Lokaler Szenarienvergleich

Speichere bis zu drei Momentaufnahmen, etwa Basisfall, konservativ und optimistisch. Ändere dazwischen die Eingaben. Die Momentaufnahmen werden nicht automatisch neu berechnet.

Der Einkommensteuer-Rechner wendet den amtlichen Tarif nach § 32a EStG (2026) auf dein zu versteuerndes Einkommen an — inklusive Solidaritätszuschlag, optionaler Kirchensteuer sowie Durchschnitts- und Grenzsteuersatz.

So rechnet der Einkommensteuer-Rechner

Der Tarif 2026 in Zonen: bis 12.348 € (Grundfreibetrag) steuerfrei; danach steigt der Satz progressiv von 14 % an; ab 69.879 € gelten konstant 42 %, ab 277.826 € der Reichensteuersatz von 45 %. Der Solidaritätszuschlag fällt erst oberhalb der Freigrenze von 20.350 € Jahressteuer an (Zusammenveranlagte: 40.700 €) — und steigt dort nicht sprunghaft auf 5,5 %, sondern ist in der Milderungszone zunächst auf 11,9 % des übersteigenden Betrags begrenzt (§ 4 SolzG). Den vollen Satz zahlt erst, wer über rund 37.838 € Einkommensteuer liegt. Kirchensteuer kommt mit 8 oder 9 % der Einkommensteuer dazu.

Wichtig: Eingabegröße ist das zu versteuernde Einkommen (zvE) — also nach Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträgen, nicht das Bruttogehalt. Für den Weg vom Gehalt zum Netto gibt es den Brutto-Netto-Rechner. Bei Zusammenveranlagung rechnet der Rechner nach dem Splittingverfahren (§ 32a Abs. 5 EStG): Tarif auf das halbe gemeinsame zvE, Ergebnis verdoppelt — gib also das gemeinsame Einkommen ein.

BEISPIELRECHNUNG

45.000 € zu versteuerndes Einkommen ergeben 2026 genau 8.835 € Einkommensteuer — ein Durchschnittssteuersatz von 19,6 %, während der Grenzsteuersatz (auf den nächsten Euro) schon bei 33,4 % liegt. Soli: 0 €.

Häufige Fragen

›Was ist der Unterschied zwischen Durchschnitts- und Grenzsteuersatz?

Der Durchschnittssatz sagt, wie viel Prozent deines gesamten zvE du zahlst; der Grenzsteuersatz gilt für den nächsten hinzuverdienten Euro. Wegen der Progression liegt der Grenzsatz immer deutlich darüber — relevant für die Frage, was von einer Gehaltserhöhung bleibt.

›Ab welchem Einkommen zahle ich 42 %?

Der Spitzensteuersatz von 42 % greift 2026 ab 69.879 € zu versteuerndem Einkommen — aber nur für den Teil darüber, nicht rückwirkend auf alles. Die 45 % Reichensteuer beginnen ab 277.826 €.

›Zahle ich noch Solidaritätszuschlag?

Nur oberhalb von 20.350 € Jahres-Einkommensteuer (Single) — das entspricht grob 75.000 € zvE. Rund 90 % der Steuerzahler liegen darunter und zahlen 0 € Soli. Direkt über der Grenze beginnt die Milderungszone: Dort sind es nur 11,9 % des übersteigenden Betrags, sodass der Soli bei 75.000 € zvE noch im einstelligen Eurobereich liegt.

›Ist das mein zu versteuerndes Einkommen oder mein Brutto?

Das zvE — es liegt durch Pauschbeträge, Vorsorgeaufwendungen und Freibeträge deutlich unter dem Brutto. Wer nur sein Gehalt kennt, nutzt besser den Brutto-Netto-Rechner, der diese Abzüge modellhaft mitrechnet.

Softwarestand 2026-09-29.1. Fachliche Annahmen stehen beim jeweiligen Rechner; dieses Datum bescheinigt keine vollständige rechtliche Prüfung aller Modelle. Modellrechnung ohne Gewähr, keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. So rechnen wir.