Sparerpauschbetrag: 1.000 € steuerfrei — jedes Jahr
1.000 € Kapitalerträge pro Jahr sind für jede Person in Deutschland steuerfrei — Ehepaare und eingetragene Lebenspartner haben zusammen 2.000 €. Das ist der Sparer-Pauschbetrag. Das Tückische an ihm: Er verfällt jedes Jahr, wenn du ihn nicht nutzt. Wer ihn zehn Jahre lang liegen lässt, verschenkt die Steuerfreiheit auf 10.000 € Erträge — bei 26,375 % Abgeltungsteuer samt Soli sind das über 2.600 €.
So greift die Abgeltungsteuer
Auf Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne zahlst du pauschal 25 % Abgeltungsteuer plus 5,5 % Solidaritätszuschlag darauf — zusammen 26,375 %, mit Kirchensteuer etwas mehr. Deine Bank behält das automatisch ein und führt es ab. Was genau bei deinen Erträgen hängen bleibt, zeigt der Abgeltungsteuer-Rechner.
Schritt 1: Freistellungsaufträge verteilen
Die Bank stellt Erträge nur frei, wenn ein Freistellungsauftrag vorliegt. Du darfst deine 1.000 € beliebig auf mehrere Banken verteilen — nur die Summe aller Aufträge darf den Pauschbetrag nicht übersteigen. Sinnvoll ist die Verteilung nach erwarteten Erträgen: das Gros zum Depot (Ausschüttungen, Verkäufe, Vorabpauschale), ein kleinerer Teil zur Tagesgeldbank. Einmal im Jahr prüfen und anpassen — Aufträge lassen sich jederzeit ändern.
Schritt 2: Erträge bewusst anfallen lassen
Wer nur thesaurierende Fonds hält und nie verkauft, hat kaum laufende Erträge — und lässt den Pauschbetrag teilweise ungenutzt. Drei Stellschrauben:
- Ausschüttende Fonds liefern jedes Jahr automatisch Erträge, die der Pauschbetrag auffängt. Bei Aktienfonds bleiben davon wegen der Teilfreistellung ohnehin nur 70 % steuerpflichtig — der Freibetrag reicht also für knapp 1.429 € Ausschüttung. Wie weit deiner trägt, rechnet der ETF-Freibetrag-Rechner aus.
- Die Vorabpauschale sorgt seit einigen Jahren auch bei Thesaurierern für einen jährlichen steuerpflichtigen Mini-Ertrag (Basiszins 2026: 3,20 %). Sie wird automatisch mit dem Freistellungsauftrag verrechnet — Details im Vorabpauschale-Rechner.
- Gewinne gezielt realisieren: Anteile mit Kursgewinn verkaufen und direkt zurückkaufen setzt Gewinne steuerfrei frei, solange sie in den Pauschbetrag passen — und erhöht zugleich den Einstandskurs für später. Beachte dabei Ordergebühren und Spread sowie die Fifo-Regel (die ältesten Anteile gelten als zuerst verkauft).
Der Sparer-Pauschbetrag ist ein Gutschein über 1.000 € steuerfreie Erträge — jedes Jahr neu, ohne Ansparen, ohne Übertrag. Die einzige falsche Nutzung ist keine.
Sonderfälle, die sich lohnen können
- Günstigerprüfung: Liegt dein persönlicher Steuersatz unter 25 % (z. B. Studium, Teilzeit, Rente), kannst du Kapitalerträge in der Steuererklärung zum niedrigeren Tarif versteuern lassen — die Anlage KAP macht das per Häkchen.
- NV-Bescheinigung: Wer insgesamt unter dem Grundfreibetrag (2026: 12.348 €) bleibt — etwa Kinder mit eigenem Depot —, bekommt vom Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung: Dann bleiben auch Erträge über 1.000 € steuerfrei.
- Verluste: Realisierte Verluste wandern in den Verlusttopf der Bank und mindern künftige Gewinne — Aktienverluste allerdings nur gegen Aktiengewinne. Erst wenn Gewinne die Verlusttöpfe übersteigen, kommt der Pauschbetrag zum Zug.
Wie immer gilt: Das ist Steuer-Grundwissen, keine Steuerberatung — in Spezialfällen hilft eine Steuerberaterin oder ein Lohnsteuerhilfeverein weiter.
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Orientierungswerte, keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Beispielrechnungen beruhen auf Modellannahmen (Methodik).