Pendlerpauschale-Rechner
Berechne deine Pendlerpauschale und wie viel Steuern du damit sparst.
Deine Angaben
Modellrechnung ohne Gewähr — keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Annahme: 0,38 €/km ab dem ersten Kilometer, einfache Strecke (Steueränderungsgesetz 2025, gilt seit 01.01.2026). Modell 2026. Eine zusätzliche Ersparnis entsteht nur, soweit deine gesamten Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € übersteigen. Andere Werbungskosten sind hier nicht berücksichtigt.
Modellstand und Quellen
Version 2026-09-29.1. Annahmen und Rechenweg siehe Beschreibung. Die Quellen erläutern die genannten Grundlagen. Sie bestätigen keine Renditeprognose und keine Prüfung aller Sonderfälle; maßgeblich bleiben die beschriebenen Modellgrenzen.
Lokaler Szenarienvergleich
Speichere bis zu drei Momentaufnahmen, etwa Basisfall, konservativ und optimistisch. Ändere dazwischen die Eingaben. Die Momentaufnahmen werden nicht automatisch neu berechnet.
Der Pendlerpauschale-Rechner ermittelt deine Entfernungspauschale fürs Finanzamt: seit 2026 sind es 0,38 € je Kilometer ab dem ersten Kilometer — und rechnet gleich aus, was das bei deinem Grenzsteuersatz an Steuerersparnis bringt.
So rechnet der Pendlerpauschale-Rechner
Gezählt wird nur die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (nicht Hin- und Rückweg), multipliziert mit deinen Arbeitstagen im Jahr. Die Pauschale gilt verkehrsmittelunabhängig — Auto, Bahn, Rad oder zu Fuß, immer derselbe Satz. Die frühere Staffelung (0,30 € für die ersten 20 km) ist zum 01.01.2026 entfallen; seither gilt ein einheitlicher Satz.
Die Steuerersparnis ist Pauschale × Grenzsteuersatz. Beachte: Werbungskosten wirken nur oberhalb des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 1.230 €, den das Finanzamt ohnehin abzieht — spürbar wird die Pendlerpauschale also erst, wenn sie (mit weiteren Werbungskosten) darüber hinausgeht. Diese Gegenrechnung nimmt der Rechner nicht vor.
30 km einfache Strecke an 220 Arbeitstagen: 30 km × 0,38 € = 11,40 € pro Tag, im Jahr 2.508 € Werbungskosten — bei 42 % Grenzsteuersatz rund 1.053 € Steuerersparnis. Nach der bis 2025 geltenden Staffelung wären es nur 2.156 € gewesen.
Häufige Fragen
›Zählt der Hin- und Rückweg?
Nein — die Entfernungspauschale gilt pro Arbeitstag nur einmal für die einfache Strecke, egal wie oft du fährst. Maßgeblich ist die kürzeste Straßenverbindung (eine längere zählt nur, wenn sie verkehrsgünstiger ist).
›Gilt die Pauschale auch für Bahn und Fahrrad?
Ja, sie ist verkehrsmittelunabhängig. Bei öffentlichen Verkehrsmitteln kannst du alternativ die tatsächlichen Ticketkosten ansetzen, wenn sie höher sind als die Pauschale.
›Ab wann bringt die Pendlerpauschale wirklich Steuern zurück?
Erst wenn deine gesamten Werbungskosten den Pauschbetrag von 1.230 € übersteigen — mit den 0,38 € ab 2026 ist das schon bei rund 15 km täglichem Arbeitsweg (220 Tage) allein durch die Pauschale erreicht; nach altem Recht waren gut 19 km nötig. Alles darunter deckt der automatische Pauschbetrag bereits ab.
›Wie viele Arbeitstage akzeptiert das Finanzamt?
Realistische Werte: Bei einer 5-Tage-Woche gelten 220–230 Tage üblicherweise als unproblematisch; Urlaub, Krankheit und Homeoffice-Tage sind abzuziehen. Für Homeoffice-Tage gibt es stattdessen die Homeoffice-Pauschale.
Softwarestand 2026-09-29.1. Fachliche Annahmen stehen beim jeweiligen Rechner; dieses Datum bescheinigt keine vollständige rechtliche Prüfung aller Modelle. Modellrechnung ohne Gewähr, keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. So rechnen wir.